Unbeachteter Skandal

Teilnahme an Großdemonstration verwehrt

Eine kleine Meldung in der CZ vom Montag ließ Böses ahnen: Die Gemeinde Wietze habe im Vorfeld der Großdemonstration sechs Platzverweise gegen "militante Aktivisten" ausgesprochen. Jetzt ist auf "antiindustryarm.blogsport.de" die Bestätigung zu lesen: "Am 24. August, eine Woche vor der Großdemonstration gegen die Mega-Schlachtfabrik in Wietze [...] wurde an mindestens vier Aktivist_innen ein halbjähriges Aufenthaltsverbot für ein großflächiges Gebiet rund um die Schlachtfabrik verschickt. Das Verbot wurde von der Gemeinde Wietze verhängt und betrifft Aktivist_innen aus der Tierbefreiungsbewegung, die sich in der Vergangenheit an öffentlichen Aktionen gegen die Schlachtfabrik beteiligten. Bis Februar 2014 dürfen sie nun das Gebiet nicht mehr betreten. Wenn sie sich nicht daran halten müssen sie eine Geldbuße von 400 € zahlen."

Diese Aushebelung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist ein Skandal: Wo leben wir denn? Selbstverständlich wird die Gemeinde Wietze mit dieser aberwitzigen Verordnung vor Gericht scheitern.

Die Betroffenen beantragten durch eine Rechtsanwältin die Aufhebung des Verbots für die Großdemonstration, ...

der Antrag wurde aber von der Gemeinde abgelehnt. "Die Begründung dieser Ablehnung lässt befürchten, dass das eigentliche Ziel der Aufenthaltsverbote das Verbot der Teilnahme an Versammlungen durch die Betroffenen ist. Derartige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts sind jedoch unzulässig," kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder.

Die Gemeinde begründet ihr Vorgehen u.a. mit der Behauptung, von den betroffenen Personen würden erhebliche Gefahren ausgehen. Diese hätten in der Vergangenheit gezeigt, dass sie Straftaten in dem Themenbereich begehen würden. Es sei davon auszugehen, dass sie sobald sie in der Nähe einer solchen Anlage gelangen, weitere begehen würden. "Das Interessante dabei ist, dass keine dieser Personen jemals wegen einer angeblichen Straftat in dem Zusammenhang verurteilt wurde. Es gab zwar Verfahren, weil sie sich angeblich bei Blockaden und Störungen von Genehmigungsverfahren beteiligt hätten. Verurteilt wurde da aber niemand", erklärt einer der Betroffenen.

Es wäre schön, wenn sich die Veranstalter*innen noch zu diesem Skandal äußern und sich solidarisch zeigen würden.

Inzwischen berichtete auch die taz am 04.09.2013 unter der Überschrift "Bannmeile für Schlachthofkritiker"

Vom Bündnis selbst gibt es zwischenzeitlich eine

Stellungnahme der Veranstalter der "Wir haben es satt!"-Demonstration

zum Verhängten halbjährigen Aufenthaltsverbot für Wietze an vier Personen

 

Im Vorfeld der „Wir haben es satt!“-Großdemonstration am 31. August 2013 wurden an vier Personen jeweils halbjährige Platzverweise für Wietze ausgesprochen. Diese wurden nicht mit uns abgesprochen und wurden uns erst einige Tage nach der Veranstaltung bekannt. Als Organisatoren der Großdemonstration "Wir haben Agrarindustrie satt" sind wir überrascht über diese Platzverweise. Das Recht auf Versammlung ist grundsätzlich ein hohes Gut und darf nur eingeschränkt werden, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Die Stärke unseres Bündnisses ist die Vielfalt und wir distanzieren uns ausdrücklich von extremistischen Positionen jedweder Art. Uns eint die gemeinsame Haltung und der friedliche Protest von Bäuer_innen, Verbraucher_innen und Verbänden gegen eine industrielle Landwirtschaft.