Antrag # 33/2012

Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Im Jahr 2011 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe-Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, gesetzlich verankert. Diese Leistungen umfassen Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schul- bedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Da im Landkreis Celle nur etwa ein Drittel der zugewiesenen Bundesmittel zielgerichtet an Leistungsberechtigte ausgezahlt wurde, erscheint es uns sinnvoll, einen genaueren Blick auf die Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakete im Bereich der Stadt Celle zu werfen. Auch wenn die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes beim Landkreis Celle liegt, sollte der Rat in dieser wichtigen sozialpolitischen Frage informiert werden, um ggfs. mit die Stadt Celle betreffenden Anregungen die Inanspruchnahme zu verbessern.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie hoch war in der Stadt Celle zum 31. Dezember 2011 der Grad (absolut und prozentual) der Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch leistungsberechtigte Personen (bitte differenzieren nach den verschiedenen Leistungsarten, den soziodemographischen Merkmalen der Leistungsberechtigten, den einzelnen Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach Bundesländern)?
  2. Wie hoch war zum 31. Dezember 2011 der Anteil (absolut und prozentual) der abgelehnten Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (bitte differenzieren nach den verschiedenen Leistungsarten, den sozio-demographischen Merkmalen der Antragstellerinnen und Antragsteller, den einzelnen Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach Bundesländern)?
  3. Wie liegt die Stadt Celle mit den Daten zu 1.) und 2.) im Vergleich zum übrigen Landkreis bzw. zum Durchschnitt des Landes Niedersachsen?
  4. In welcher Höhe stand dem Landkreis Celle im Jahr 2011 Haushaltsmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung, und welcher Betrag (absolut und prozentual) wurde zur Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeleistungen verausgabt (bitte nach Rechtskreisen und den verschiedenen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes differenzieren)?
  5. In welchem Umfang (absolut und prozentual) wurden im Landkreis Celle Haushaltsmittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen bis Ende Dezember 2011 nicht abgerufen (bitte nach den einzelnen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie Rechtskreisen differenzieren)?
  6. Worauf führt der Landkreis Celle es zurück, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht genutzt wurden? Gibt es in der Stadtverwaltung hierzu ergänzende Einschätzungen?
  7. Wofür werden die eingesparten Haushaltsmittel, die auf die geringer als angenommene ausgefallene Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgehen, verwendet? Ist die Stadt Celle in den Beratungsprozess eingebunden worden?
  8. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die bisherigen Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch leistungsberechtigte Personen zu verbessern?