Kreisumlage

Innenministerium kritisiert nur Verfahrensfragen

Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 30. Mai 2014 den Haushalt des Landkreises Celle genehmigt und in diesem Zusammenhang auch die Höhe der festgesetzten Kreisumlage nicht beanstandet. Insbesondere Oberbürgermeister Mende und die Ratsfraktionen von SPD, B'90/Die Grünen und Die Linke/BSG hatten zuletzt die Höhe der Kreisumlage kristisiert, da sie im Haushalt des Landkreises zu Überschüssen führt, während die Stadt Celle ihren Haushalt nicht ausgleichen kann (siehe hierzu auch Prüfung der Kreisumlage). Die Senkung der Kreisumlage bliebt damit eine Frage, die nur politisch - sprich: mit Kreistagsmehrheit - herbeizuführen ist.

Zum Download dokumentieren wir hier die Genehmigung des Innenministeriums:



Landrat Wiswe äußerte sich dazu gegenüber der Celleschen Zeitung - in Auszügen - wie folgt:

"[...] Wie Sie der beigefügten Genehmigungsverfügung entnehmen können, ...

hat das MI den Haushalt des Landkreises in allen seinen genehmigungspflichtigen Teilen bestätigt und zwar insbesondere auch den vom Kreistag beschlossenen Kreisumlagehebesatz von 52 %. Das Ministerium hat entsprechend der Position des Landkreises Celle ausgeführt, dass der maßgebliche Finanzbedarf eines Landkreises die Sicherstellung der Liquidität und die Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen umfasst. Mit der Haushaltsgenehmigung ist zudem der planerische Überschuss im Ergebnishaushalt für 2014 anerkannt worden.

Auch die vom Kreistag in seiner Sitzung vom 15.03.2012 beschlossene Überschussregelung ist von der Finanzaufsicht nicht beanstandet worden. Das Innenministerium hat zwar gefordert, künftig die Verfahrenssystematik des NFAG wieder zu beachten, dies war und ist entsprechend der Kreistagsentscheidung für 2015 aber sowieso vorgesehen.

Die auf Seite 2 der Verfügung enthaltene Auflage betrifft lediglich einen Nebenaspekt der im Kreistag getroffenen Verabredung, wie sich insbesondere aus der Begründung im vorletzten Absatz auf Seite 5 ergibt.

Der Kreistagsbeschluss vom 15.03.2012 sah ursprünglich vor, dass eine Ausschüttung des hälftigen Überschusses erst nach Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt. Da im Rahmen der Umstellung auf die Doppik eine zeitnahe Erstellung des Jahresabschlusses nicht erfolgen konnte, hatte der Kreistag bereits am 26.06.2013 eine Abschlagszahlung für die im Jahr 2012 zu erwartenden Überschüsse beschlossen, die entsprechend auch ausgezahlt worden ist. Gleiches war für die nächste Kreistagssitzung hinsichtlich der Überschusse aus dem Jahr 2013 vorgesehen.

Das Innenministerium hat mit der Auflage nunmehr bestimmt, dass Abschläge auf die nach dem Kreistagsbeschluss vom 15.02.2013 zu erwartenden Beträge bereits unterjährig erfolgen sollen. Für die Überschüsse des Jahres 2013 hat dies keine Auswirkungen, da die Abschlagszahlung - vorbehaltlich eines Beschluss des Kreistages im Juli - unmittelbar erfolgt und damit bereits vor einem nächsten Kreisumlagetermin. Hinsichtlich der Überschüsse des Jahres 2014 wird die Kreisverwaltung die Auflage umsetzen und Abschläge in Höhe der Hälfte der geplanten Überschüsse vorsehen. Folgen für den Haushalt entstehen nicht, da die bereits vorgesehenen Zahlungen lediglich vorgezogen werden. Die damit verbundene Verminderung der Liquidität in diesem Jahr ist für den Landkreis tragbar.

Zu Ihrer Frage, ob die Kommunen nunmehr einen Teil der Kreisumlage zurückhalten können, ist folgendes zu bemerken: Wie Sie meinen vorstehenden Ausfürungen entnehmen können, gibt es dafür keine Gründe. Die Zahlungspflicht zur Kreisumlage beruht des Weiteren auf einem von der Kreisverwaltung nach § 20 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 2, 15 NFAG auf der Grundlage der genehmigten Haushaltssatzung zu erlassenden Festsetzungsbescheid. Einwände gegen diesen Bescheid sind nach § 20 Abs. 2 NFAG auf dem Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen. [...]"