Seenotrettung im Mittelmeer
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Erfahrungsbericht eines Crew-Mitglieds der Lifeline
Mittwoch, 28.03.2018, 19 Uhr
Kunst & Bühne, Nordwall 46
Veranst.: RLS Niedersachsen, Eintritt frei
Zu Beginn wird es eine kurze Einführung in die europäischen Migrations- und Grenzpolitik geben. Dabei wird im Besonderen auf die Situation im Mittelmeer eingegangen. Diesbezüglich werden die rechtlichen Rahmen, in denen sich die Szenarien dort ereignen, erläutert. Auch wird darin die Position der libyschen Küstenwache eingeordnet. - Kern der Veranstaltung wird der Erfahrungsbericht von einem festen Crew-Mitglied der Lifeline, vorher „Seawatch 2“, sein. Dies ist das Schiff der jungen, zivilen Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline. Seit September 2017 haben die Crews dieser Missionen bereits 549 Menschen auf hoher See das Leben retten können.
Der Referent, Sören Moje, ist seit Juli 2017 ist er Schiffsmaschinist an Bord der Lifeline und fuhr bei den Rettungsmissionen mit. Er wird bei dieser Veranstaltung hauptsächlich von den eindrucksstarken Erlebnissen dieser Missionen berichten und dabei neben den unter extremen Umständen geglückten Rettungen, bspw. auch von der Begegnung mit der libyschen Küstenwache erzählen.
revista #89
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Kreiselwahn & Schweinepest
Die April/Mai-Ausgabe der REVISTA liegt ab heute an den bekannten Stellen aus und steht zum Download bereit unter http://www.revista-online.info/.
Neben Artikeln zur autofreundlichen Celler Verkehrspolitik (Stichwort Kreisel) gibt's im Heft auch etwas zu der Fahrradbügel-Blamage. Zu der "Sauerei", dass unseren Kindern in Kitas und Grundschulen Schweinefleisch vorhethalten wird, gibt's ein paar Fakten, um den Fake News der AfD entwas entgegenzusetzen. Ein weiterer Artikel beschäftigt sich mit der Anfrage, die Behiye Uca im Kreistag zu dem rechtswidrigen Hausarrest gegen Geflüchtete gestellt hat.
Zu den Aktionen gegen den völkerrechtswidrige Krieg der Türkei gegen Afrin (Syrien) gibt's einige Artikel, u.a. auch zu den Demo-Auflagen, die die Stadt Celle gemacht hat. Auch die Laternengespräche befassen sich mit diesem Thema.
Wie immer darf Rheimnmetall nicht fehlen. Diesmal geht's um den Aufruf zum Whistleblowing und das Verbot des Landkreises, hierzu ein Flugblatt zu verteilen.
Im Feuilleton wird das Buch "Dachbodenpiraten" vom Ratsmitglied Dirk Gerlach vorgestellt. Es gibt ein Interview mit Michael Heinrich zu seiner neuen Marx-Biografie und eine Erinnerung an "1968": Die APO verunsichert ein Heidedorf.
Das Grüne Gold
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
In Kooperation mit dem Kino achteinhalb in Celle zeigt die Initiatve LIST am Donnerstag, den 22. März, 19.30 Uhr, bei freiem Eintritt den Film
DAS GRÜNE GOLD
Der Dokumentarfilm behandelt die Zusammenhänge zwischen internationaler Entwicklungshilfe und weltweiter Spekulation mit Ackerland. Ausgehend von der Frage, warum ein hungerndes Land wie Äthiopien Nahrungsmittel nach Europa exportiert, beschreibt er in einer komplexen Bildsprache die teilweise grotesken Folgen neoliberaler Investitionspolitik und spart nicht mit kritischen Kommentaren. Dabei verdichtet sich die Analyse, wie blinder Fortschrittsglaube menschliche Existenzen wie auch die soziale Ordnung zerstört, zur aufrüttelnden Annäherung an eine humane Tragödie.
Mehr Infos auf: https://www.kino-achteinhalb.de/event/1022-das-gr%C3%BCne-gold.html
Dokumentarfilm Schweden/Deutschland/Finnland 2016, Kinostart: 5. Oktober 2017, 84 Minuten
Nächtlicher Hausarrest für Flüchtlinge „offensichtlich rechtswidrig“
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- Geschrieben von DIE LINKE/BSG Fraktion
Behiye Uca (Die Linke) konfrontiert Kreisverwaltung mit unbequemen Fragen
Mit Beschluss vom 22.01.2018 (Az.: 13 ME 442/17) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsericht entschieden, dass die Anordnung eines „nächtlichen Hausarrestes“ gegenüber Geflüchteten im Dublin-Verfahren „offensichtlich rechtswidrig“ ist, da dies einen „freiheitsbeschränkenden Charakter“ aufweise, für den es keine rechtliche Grundlage gebe. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Lüneburg, sowie das Verwaltungsgericht Oldenburg waren bisher anderer Auffassung.
Niedersächsiche Ausländerbehörden sind in der Vergangenheit vermehrt dazu übergegangen, Geflüchtete im Dublin-Verfahren zu verpflichten, sich von Montag bis Freitag nächtlich – etwa in der Zeit von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr – in der ihnen zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. Zudem wird den Betroffenen die Verpflichtung auferlegt, ihre Abwesenheit in dieser Zeit – etwa spätesens am Vortag – unter Angabe ihres Aufenthaltsortes anzuzeigen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts setzt dieser Praxis ein Ende. Die Ausländerbehörden stützen ihre Anordnungen auf § 46 Abs. 1 AufenthG. Danach kann die Ausländerbehörde gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichen Ausländer Maßnahmen zur Förderung der Ausreise treffen.
Allerdings gehe mit der Verpflichtung, sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten, ein freiheitsbeschränkender Charakter einher, der weder von § 46 Abs. 1 AufenthG noch von einer anderen Vorschrift gedeckt sei – so das OVG, weshalb es die Anordnung der Ausländerbehörde des Landkreises Celle für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärte.
Die Kreistagsabgeordnete Behiye Uca (Die Linke) hatte der Kreisverwaltung in Celle einen Fragenkatalog vorgelegt, der jetzt in der Kreistagssitzung am 7. März beantwortet wurde - siehe Dokument.
Die Kreisverwaltung zeigt sich in ihren Antworten wenig beeindruckt. Obwohl sie mit Bezugnahme u.a. auf die "offensichtlich rechtswidrige" Verfügung sowohl Leistungen gekürzt hat wie auch Abschiebungen eingeleitet, sieht sie keinen Anlass, ihr Verhalten zu korrigieren.
Behiye Uca kritisiert diese Haltung scharf: „Auf Grundlage von Verstößen gegen die offensichtlich rechtswidrigen Ordnungsverfügungen sind inzwischen einzelne Geflüchtete abgeschoben worden. Anderen sind die Leistungen bis auf rund 150 Euro gekürzt worden. Und weder in dem einen noch dem anderen Fall sieht der Landkreis sich genötigt, Konsequenzen zu ziehen. Meines Erachtens müssen die unberechtigten Kürzungen selbstverständlich zurückgenommen werden.“ Die Kreistagsabgeordnete weist weiter darauf hin, dass gerade für Flüchtlinge in sogenannten Dublin-Verfahren bestimmte Fristen einzuhalten sind, damit die Bundesrepublik ihre Asylverfahren übernimmt. Uca: „Auch diese Fristen sind praktisch auf rechtswidriger Grundlage verlängert worden. Hier stellt sich die Frage, ob der Landkreis dies nicht zurücknehmen muss, also dem Bundesamt eine entsprechende Mitteilung machen muss? Der Landkreis verneint dies, obwohl es meines Erachtens erforderlich wäre.“
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